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Klarstellung der ÖGK wegen der Neuausstellung von Arbeits- und Entgeltsbestätigungen
#1
Klarstellung der ÖGK wegen der Neuausstellung von Arbeits- und Entgeltsbestätigungen für Wochengeldzwecke als Folge der rückwirkenden Absenkung des Eingangsteuersatzes

Ich habe nach der ersten ÖGK-Stellungnahme betreffend die Ausstellung einer Arbeits- und Entgeltsbestätigung nochmals bei der ÖGK nachgeforscht, weil mir da ein  paar Dinge nicht ganz klar waren.

Als Antwort bekam ich soeben dazu Folgendes:

"Die Neuberechnung des Wochengeldes erfolgt nur auf Antrag – entweder auf Antrag der Versicherten selbst oder durch die erneute Übermittlung der AuE-Bestätigung durch den DG.

Erfolgt die Antragstellung auf Neuberechnung über den Weg des DG mittels Übermittlung einer neuerlichen AuE-Bestätigung, ist bei freien DN dieselbe AuE-Bestätigung wie davor zu übermitteln.

Bei den Bruttobeträgen auf der AuE-Bestätigung ändert sich durch die Steuersenkung nichts.

Erhält die ÖGK vom DG bei einer freien DN dieselbe AuE-Bestätigung wie davor, ist dies als Antrag auf Neuberechnung zu werten und die ÖGK hat bei der Berechnung des WG den neuen Eingangssteuersatz zur berücksichtigen."
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