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Bis wann muss das "Lückenschlussbegehren" für Phase 2 beim AMS eingebracht werden?
#1
Theoretisch endet am Montag, den 31.08.2020 - geht es nach den bisherigen AMS-Richtlinien - die Möglichkeit, das Lückenschlussbegehren betreffend die Phase 2 der Kurzarbeit einzubringen, wenn und für den Fall, dass die ursprüngliche Phase 2 am 31.08.2020 endete.

Meine Recherchen haben ergeben, dass die Informationslage in diesem Punkt zur Zeit sehr dürftig ist, aber dass man zumindest solange Zeit, solange man noch nicht die AMS-Beihilfen-Abrechnung an das AMS für den Monat August 2020 übermittelt hat.

Ab 1. Oktober 2020 soll jegliche rückwirkende Einbringung eines Begehrens gegenüber dem AMS nicht mehr möglich sein (auch hier wartet man praktisch noch auf eine Unterschrift des Finanzministers, ebenso wie zur "Kulanzlösung" für jene, die unter das Fallbeil des "kompletten Kalendermonats" vor Kurzarbeit gefallen sind, also betreffend die Änderungen der AMS-Bundesrichtlinie).
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