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Wichtige Info betreffend jene Personen, die vor dem Beginn der Kurzarbeit die Vorauss
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Wichtige Info betreffend jene Personen, die vor dem Beginn der Kurzarbeit die Voraussetzung der Mindestbeschäftigungsdauer (mindestens ein Kalendermonat) erfüllt haben - Reparaturanleitung zur Kurzarbeitsbeihilfe

Quelle: Corona-Chefinfo der Wirtschaftskammer Oberösterreich vom 4.9.2020

https://news.wko.at/news/oberoesterreich...html#04091

Jene Betriebe, die bis dato nur eine korrigierte Abrechnung (ohne Neueintritte) eingebracht haben, müssen bis spätestens 30. September 2020 für diese Personen auch ein neues rückwirkendes Begehren einbringen.

Nur so kann eine korrekte rückwirkende Einbeziehung von Neueintritten ab dem 2. Beschäftigungs(kalender)monat vom AMS fristgerecht erfasst und bearbeitet werden.

WICHTIG: Dieses Erstbegehren ist unabhängig von einer Aufforderung/Rückforderung des AMS zu stellen und ab dem 1. Oktober 2020 nicht mehr möglich!
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