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Bei einem Biomasse-Heizwerk verrichtet ein Landwirt die notwendigen Arbeiten (wie z.B. Holzübernahme bei Anlieferung, Wartungsarbeiten, laufende Tätigkeiten, Fehlerbehebungen bei Störungen auch in der Nacht).
Es gibt dabei keine fixen Arbeitszeiten - es wird nur bei Bedarf gearbeitet.
Frage dazu: ist das ein fixes Dienstverhältnis (z.B. Stundenlöhner) oder ein freies Dienstverhältnis bzw. Werkvertrag?
Danke!
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Das kann man sich wohl endgültig nur dahingehend ansehen, wenn die Umstände der Dienstleistung im Detail erörtert.
Die Schilderung lässt aber eher ein Dienstverhältnis vermuten, weil es sich um Hilfstätigkeiten handelt (insbesondere um körperliche).
Durchaus möglich, dass es sich auch dabei um eine fallweise Beschäftigung handelt.
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Bis jetzt wurde es nämlich so gehandhabt, dass dieser Landwirt eben eine geringfügige Beschäftigung hat mit einem fixen monatlichen Pauschalbetrag. Der Landwirt ist damit zufrieden. Es gibt aber keine Arbeitsaufzeichnungen von ihm.
Wäre es nicht sinnvoller und auch richtig, diesen als Stundenlöhner mit den tatsächlich monatlich geleisteten Arbeitsstunden abzurechnen?
Danke!
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Das Nichtführen von Arbeitszeitaufzeichnungen ist in Verbindung mit einer angenommenen geringfügigen Beschäftigung mit Sicherheit ein sehr hohes Risiko.
Denkbar wäre es in der Theorie auch, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine durchschnittliche Arbeitszeit monatlich vereinbart wurde (auf Dauer), die dann im Einzelfall immer "abgerufen" wird.
Wie erwähnt: um die Frage zur Zufriedenheit beantworten zu können, wird man nicht umhin kommen, die Details zu erörtern.