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Die PV schafft mich im moment
Sachverhalt
KU Zeitraum 16.03. bis 15.06.
März Anteil 01.03. bis 15.03. Brutto vor Covid
März Anteil 16.03. bis 31.03. Mindestbrutto
April komplett Mindestbrutto
Mai komplett Mindestbrutto
Juni Anteil 01.06. bis 15.06. Mindestbrutto (keine Ausfallstunden gemeldet bzw angefallen)
Juni Anteil 16.06. bis 30.06. Brutto vor Covid
korrekter Vorgang? Dienstnehmer meint im Juni hätte er das volle Brutto vor Covid erhalten sollen
ich meine nicht, obwohl voll gearbeitet wurde
danke schon mal
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Das volle Brutto für den gesamten Monat Juni 2020 bekäme er im geschilderten Fall der Kurzarbeit - Phase 1 nur dann, wenn seine Arbeitszeit für die gesamte Kurzarbeit (also für die gesamten 3 Monate zusammen) ein tatsächliches Entgelt ergäbe, welches über dem Bruttomindestentgelt während Kurzarbeit liegen würde (wenn er also während der gesamten Kurzarbeit ein Entgelt erzielt hätte, das über der Nettorate liegt).
Dass gegen Ende der Kurzarbeit viele wieder in den 100 % sind, ist erfreulich und für viele unverständlich, dass es da dennoch nur die Nettoersatzrate (das Bruttomindestentgelt) gibt. Das liegt an der Durchrechnung, die ab Phase 2 wegfällt (also nicht mehr in der Sozialpartnervereinbarung vorgesehen ist).
Oder 1 Schwalbe macht noch keinen Sommer.
Dass nach der Kurzarbeit - also in der zweiten Junihälfte - auch das Brutto vor Kurzarbeit gebührt, kann ich natürlich nicht beurteilen, da hier ev. in der Zwischenzeit Lohnveränderungen eingetreten sind (Erhöhungen, andere Zulagen etc.). Sagen wir, dass man ab diesem Zeitpunkt das "normale Brutto" bezahlt.
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Sie haben es korrekt zusammengefasst.
Alles, was ich jetzt noch hinzufüge, wäre "Gescheitmeierei".
Aber vielleicht hilft es Ihnen schon, dass Sie wissen, dass Sie nix falsch gemacht haben.
Dass es die Arbeitnehmer/innen nicht (mehr) verstehen, ist die Konsequenz all dieser so schwer verständlichen Umstände. Die sind doppelt und dreifach skeptisch, das verstehe ich bis zu einem gewissen Grad, ab einem gewissen Grad wird es ungemein mühsam, weil man ja selber als Quell (vorsätzlich) falscher Abrechnungen angesehen wird.