16.09.2020, 11:24
Hallo,
folgende Frage: In einem Betrieb wird die 9 Wochen Durchrechnung angewendet, höchstmögliche Wochenarbeitszeit sind 48 Stunden, der Zeitausgleich erfolgt innerhalb der 9 Wochen, es fallen auch keine täglichen Überstunden an. Ist es wirklich so, dass bei diesem Modell keine MA oder ÜSt- Zuschläge anfallen? Vielen Dank.
folgende Frage: In einem Betrieb wird die 9 Wochen Durchrechnung angewendet, höchstmögliche Wochenarbeitszeit sind 48 Stunden, der Zeitausgleich erfolgt innerhalb der 9 Wochen, es fallen auch keine täglichen Überstunden an. Ist es wirklich so, dass bei diesem Modell keine MA oder ÜSt- Zuschläge anfallen? Vielen Dank.