Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
private Helfer
#1
Ich hatte nun eine Anfrage ob und wie beim privaten Hausbau die Freunde und Verwandten angemeldet werden müssen. 

Also die Freunde und Verwandten erhalten kein Geld. 

Es gibt anscheinend die Möglichkeit die Personen nur beim Finanzamt zu melden und dann wären sie unfallversichert. (Dies eine Aussage vom Klienten)

Meiner Meinung nach müssten Sie bei der Krankenkasse angemeldet werden, weil sie zumindest was zu trinken bekommen und somit geringfügig anzumelden sind.

Hat hier jemand Erfahrung damit? Danke für die Hilfe
Zitieren
#2
Wenn ausdrücklich Unentgeltlich vereinbart wird (und dies nach Möglichkeit auch sicherheitshalber vor Ort aufliegt), sind keine Beiträge zu bezahlen und besteht auch kein Versicherungsschutz.

Eine Meldung beim Finanzamt kann jedenfalls keinen Unfallversicherungsschutz auslösen.

Denkbar wäre es - um einen UV-Schutz zu haben - eine geringfügige Beschäftigung zu vereinbaren (anders formuliert: ohne Entgelt wird es schwer).

Ansonsten müsste man sehen, ob ein allfälliges Unfallrisiko durch eine private Unfallversicherung abgedeckt wird.

Das mit den Getränken ist ganz einfach: die hat die Omi gesponsert, der Opa hat das Essen bezahlt.

Man nennt das auch Nachbarschaftshilfe, man muss eben nur auf die ausdrückliche Unentgeltlichkeit achten. Getränke am Arbeitsplatz wären auch so beitragsfrei, könnten aber dort "Probleme" bereiten, wo es um die Abgrenzung zur "Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz" geht.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste