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Gute Nachrichten zum "vollentlohnten Kalendermonat" in der Kurzarbeit
#1
Gute Nachrichten zum "vollentlohnten Kalendermonat" in der Kurzarbeit

Tausende Betriebe erhalten im Augenblick Post (scheinbar vom) AMS (in Wahrheit vom Bund).

Darin werden Beihilfenrückforderungen angekündigt und zwar in Bezug auf jene Arbeitnehmer/innen, die keinen ganz vollentlohnten (vollversicherten) Kalendermonat unmittelbar vor der Kurzarbeit verzeichnet hatten.

Dabei erhalten Betriebe zum einen derartige Aufforderungen in Bezug auf Arbeitnehmer/innen, die bedingt durch Karenzrückkehr, Papamonatsrückkehr, unbezahlte Krankenstände etc. die Bedingung des vollen Kalendermonats vor Kurzarbeit nicht erfüllt hatten, jedoch insgesamt schon über längere Zeit (also mindestens diesen vollen Kalendermonat) im Unternehmen beschäftigt waren. Hier können Sie ganz gelassen einer Rückforderung entgegensehen, die hat nämlich genau gar keine Rechtsgrundlage. Die Beschäftigung war ja im geforderten Ausmaß auch aufrecht, was auch die FAQ des BMAFJ genauso wiedergeben.

Die zweite Gruppe betrifft jene Arbeitnehmer/innen, die kurz vor dem Begin der Kurzarbeit ins Unternehmen eintraten oder in selbiges zurückkehrten, nachdem sie davor eine - zumeist saisonbedingte - Unterbrechung (meistens auch mit Arbeitslosengeldbezug) hatten. Dort arbeitet die Wirtschaftskammer seit Wochen mit Hochdruck an einer Kulanzlösung mit dem AMS, was sich allerdings als äußerst schwierig darstellt (es geht nicht um die Berater/innen des AMS, die hier in den letzten Monaten Übermenschliches geleistet hatten, sondern es geht um jene, die ein paar Etagen höher angesiedelt sind).

Hier konnten wir feststellen, dass von AMS-Seite selber entweder dahingehend beraten wurde, dass Voraussetzung wäre, dass man jedenfalls vor dem Beginn der Kurzarbeit schon beschäftigt war (siehe die AMS-Bundesrichtlinie in der ersten Version) oder - das kam dann erst viel später nach (so gegen Ostern 2020) "ein Monat bzw. vier Wochen" (siehe die AMS-Bundesrichtlinie in der Version per 1.6.2020, siehe die zweite Beilage, Seite 9, Fußnote 8).

Dann gab es auch das Bekenntnis der - von mir hochgeschätzten - Frau Bundesministerin Aschbacher, die "garantierte, dass alle Personen in die KUA aufgenommen werden können und alle gefördert werden, wir lassen niemand zurück oder im Stich - koste es, was es wolle", siehe das nachstehende Youtube-Video ca. ab Minute 50:

https://www.youtube.com/watch?v=FKj_gbkR...e=youtu.be

Die Wirtschaftskammer hat nun mit Hochdruck an einer Handlungsanleitung gearbeitet, die Sie hier finden, wenn Sie das Ganze - sagen wir - amikal im Dialog mit dem AMS bereinigen möchten:

https://news.wko.at/news/oberoesterreich...html#25091

Zusätzlich wird es ab 28.09.2020 dort auch eine - überarbeitete - Mustervorlage geben (wird mit der Handlungsanleitung verlinkt), wo man mit genau diesen Argumenten das AMS ersucht, von seinem Vorhaben abzurücken (es gibt nämlich dort auch mittlerweile bis in höchste Kreise hektische Betriebsamkeit, weil man genau weiß, dass man seitens des Bundes mit diesen Rückforderungen rechtlich alles andere als auf sicherem Terrain steht und die Betriebe im Grunde genommen keine schlechten Karten haben, dass dieser Kelch an ihnen vorbeigeht). Ich werde - sobald die Verlinkung morgen erfolgt ist - noch einmal darauf hinweisen.

Dass das alles auf OÖ zugeschnitten ist, hindert Sie aber nicht daran, in den anderen Bundesländern selbiges analog zu erproben (es heißt ja "Bundesrichtlinie des AMS").

Also: Sie können natürlich bis 30. September 2020 den Arbeits-Tsunami auf sich nehmen und den in der Handlungsanleitung sehr gut beschriebenen Weg gehen (also die "Mutter der Porzellankiste", den ich dort empfehle, wo es möglich ist und für den ich der Wirtschaftskammer gar nicht genug danken kann) und zusätzlich dieses neue (morgen verlinkte) Schreiben übermitteln. Falls Sie es aber einfach nicht mehr schaffen sollten (oder nicht mehr überall schaffen sollten), so stehen nun mit diesen hier preisgegebenen Dokumenten bzw. mit dem preisgegebenen Youtube-Link auch nach dem 30. September 2020 Ihre Chancen sehr gut, dass sich der Bund mit einer allfälligen Rückforderung "die Beißerchen" auskiefelt bzw. möglicherweise auch Schadenersatzforderungen Ihnen gegenüber aus diesem Titel (von Klienten) wohl schnell aus der Welt geschafft sein werden.

Auch die AMS-Mitarbeiter/innen sind auf deren Chefetage alles andere als gut zu sprechen, weil die ja mit Ihnen allen gemeinsam diesen völlig unnötigen und auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit völlig rechtswidrigen Wahnsinn auslöffeln müssen.

Wer die alten AMS-Bundesrichtlinien-Versionen nicht mehr hat, ich habe sie hier hochgeladen.

Anpatzen möchte ich - wie immer - niemanden. Aber ab und zu ein Wörtchen "Wahrheit" und "Hoffnung" darf durchaus mal verbreitet werden in einer Zeit, in der sich viele irgendwie fürchten, mal "laut nachzudenken".

Sie werden morgen früh - wenn Sie Abonnent/in der WIKU-Personal aktuell sind - die Ausgabe Nr. 15/2020 in Ihrem elektronischen Briefkasten vorfinden. Diese ist um ca. eine Woche verspätet und zwar, weil ich dort alle Infos über die Phase 3 der Kurzarbeit verarbeitet habe., die sehr kurzfristig hereingekommen sind und der ordentlichen, lesbaren Aufarbeitung bedurften. Sie werden dazu auch das Begleitvideo, das ich ausführlich gestalten möchte, vorfinden, wo Sie alle relevanten Infos erhalten (wird diesmal sehr ausführlich und für alle zugänglich sein, quasi das WIKU-5-Video auf Premium-Niveau, diesmal für alle).

Wer mein Magazin noch nicht hat und meine Arbeit unterstützen möchte (ev. mit einem Premium-Abo), der wird hier fündig:

http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html


Wer sich zusätzlich zum Thema "Kurzarbeit - Phase 3" das "Digitalpaket - Kurzarbeit Phase 3 aus Sicht der Personalverrechnung" sichern möchte (= Videovortrag, der knapp 2,5 Stunden dauert - ca. 1 1/4 Stunden: sonstige Neuerungen und ca. 1 1/4 Stunden über die Kurzarbeit - Phase 3 mit ausführlichen Begleitunterlagen), der kann dieses zum Preis von € 120,00 (inklusive 20 % USt) bereits bestellen (aus den Vorträgen der abgelaufenen Woche). Über Bestellungen dazu freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at. Das Video kann ohne Häufigkeitsbeschränkungen x-mal angesehen und auch innerhalb des Unternehmens gerne weitergegeben werden (samt Unterlagen). Erst nach ca. 2 Jahren werde ich es vom Netz nehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen auf diesem Weg halbwegs hoffnungsfrohe Nachrichten übermitteln konnte und wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag!

Verfolgen Sie bitte auch meine laufende Berichterstattung hier oder in anderen von mir betreuten Social-Media mit, die sich ebenfalls in diesen besonderen Zeiten an alle richten und allen eine Hilfestellung bieten sollen.


Angehängte Dateien
.pdf   C377489_AMS-Richtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19) ALT Stand 19.03.2020.pdf (Größe: 218,29 KB / Downloads: 16)
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#2
Das mit dem Hochladen hat nicht gleich geklappt. Sollte aber jetzt über die beiden Postings verteilt passen!


Angehängte Dateien
.pdf   C377489_AMS_KuA_Richtlinie_ab 1. Juni 2020.pdf (Größe: 506,21 KB / Downloads: 6)
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