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Deutsches Betreuungsgeld wird nicht auf österreichisches Kinderbetreuungsgeld angerec
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Deutsches Betreuungsgeld wird nicht auf österreichisches Kinderbetreuungsgeld angerechnet

OGH 10 ObS 141/19m vom 19. November 2020
§ 6 Abs. 3 KBGG
Verordnung 883/2004

So entschied der OGH:
1. War die Mutter eines Kindes in Deutschland unselbständig erwerbstätig, wohnte die Familie in Deutschland und war der Partner (Vater des Kindes) in Österreich unselbständig erwerbstätig, so konnte auch die Mutter das österreichische Kinderbetreuungsgeld beantragen (hier: pauschales Kinderbetreuungsgeld bzw. Kinderbetreuungsgeldkonto).

2. Dass sie in dieser Zeit auch das „deutsche Betreuungsgeld“ bezog, schadete dem Kinderbetreuungsgeldbezug nicht, weil sich nach der Ansicht des Obersten Gerichtshofes das Kinderbereuungsgeld (sowohl in der „Kontovariante“ als auch in einkommensabhängigen Variante) und das deutsche Betreuungsgeld deutlich von-einander unterscheiden (sowohl betreffend die Zielrichtung als auch in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen).

3. Somit kommt es auch zu keiner Anrechnung des deutschen Betreuungsgeldes auf das österreichische Kinderbetreuungsgeld.
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