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Die Kurzarbeits-Deadline 30. September 2020 rückt näher - was soll man nun tun?
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Die Kurzarbeits-Deadline 30. September 2020 rückt näher - was soll man nun tun?

Sie haben oder hatten Arbeitnehmer/innen in Kurzarbeit und bekamen kürzlich Post, mittels welcher Ihnen die Rückforderung der Kurzarbeitsbeihilfe wegen nicht erfüllten vollentlohnten Kalendermonats (vollversichert) angedroht wurde oder Sie wissen ev., dass in Bezug auf eine/n Dienstnehmer/in diese Post (ev. auch nach dem 30. September 2020 ins Haus stehen könnte)?

Falls nein, dann können Sie vermutlich schon die Weihnachtsbeleuchtung besorgen.

Falls ja, dann bitte weiterlesen.

Sie haben dieses beschriebene Problem (nicht das mit der Weihnachtsbeleuchtung wohlgemerkt) deshalb, weil eine Karenzierung, ein Papamonat, ein reduziert bezahlter oder unbezahlter Krankenstand oder ähnliches (aber jedenfalls im Rahmen eines längst aufrechten Beschäftigungsverhältnisses) dafür sorgte, dass im Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit kein Entgelt oder wenig Entgelt da war. Dieses Schreiben kann man getrost "auf´s Heisl picken", denn es entsprang einer AMS-adäquaten Fehlprogrammierung. Wir empfehlen Ihnen jedoch - ev. noch am 30. September 2020 - das nachstehende Musterschreiben an die "Quelle des Unsinns" zurückzusenden, das uns allen vom großartigen Rainer Kraft (http://www.vorlagenportal.at) zur Verfügung gestellt wurde (Danke dafür, lieber Rainer):

https://www.vorlagenportal.at/musterschr...eckkehrer/


Sie haben dieses beschriebene Problem deshalb, weil ein/e Arbeitnehmer/in zu kurzfristig vor der Kurzarbeit eingetreten ist, also diesen "legendären" vollentlohnten Kalendermonat nicht aufweist? Dann empfehlen wir Ihnen, dass Sie noch am 30. September 2020 für diese Personen - gemäß WKO-Handlungsanleitung - einen rückwirkenden Begehrensantrag stellen und die restlichen Unterlagen dann (auch nach dem 30. September 2020) noch nachreichen.

Zu dieser Handlungsanleitung gelangen Sie hier:

https://newsletter.wko.at/Media/bfaec0b0...beitet.pdf

Ebenfalls übermitteln (wenn möglich noch am 30. September 2020, sonst danach) sollten Sie das schon diese Woche angekündigte "Kulanzansuchen":

https://info.wkooe.at/Media/bfaec0b0-07e...92020.docx

Es besteht zwar eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass in Bezug auf die Phase 1 keine Rückforderungen gestellt werden. Dies wurde von Frau Bundesminister Aschbacher heute auf einer Pressekonferenz ausdrücklich zugesagt (nachstehendes Youtube-Video ab 34:52):

https://www.facebook.com/Bundeskanzleram...048693199/

"....und zugleich möchte ich als Arbeitsministerin sicherstellen, dass all jene, die hier unverschuldet mit unterschiedlichen Informationen im Zuge des Lockdowns auf die Schnelle beraten wurden, dass es hier zu keinen Rückforderungen kommt.."


"Ich kann Ihnen versichern, dass all jene Unternehmen, die in der Phase 1 - im Lockdown, wo wir die Kurzarbeit aus dem Boden gestampft haben, gemeinsam mit den Sozialpartnern, die hier unverschuldet mit unterschiedlichen Informationen versorgt wurden (Anmerkung: das bezieht sich wohl auf die Unternehmen und nicht auf die Sozialpartner), dass es hier zu keinen Rückforderungen kommt".

Auf der anderen Seite haben wir derzeit nichts "schwarz auf weiß" (mit Ausnahme dieses Mitschnittes) und das "politische Parkett ist bekanntlich glatt".

Rechtlich - wenn man es also darauf "ankommen lässt" - ist es wohl so, dass alleine schon aufgrund der Textierung in der Bundesrichtlinie des AMS bzw. des Fördervertrages jegliche Interpretation, dass ein voll entlohnter Kalendermonat vor Kurzarbeit vorliegen muss, damit "ins Leere gehen muss".

Also für Rechtsanwälte wohl zumindest keine aussichtslose Situation, im Zuge welcher dieses "Auslegungswerk" zurechtgestützt werden könnte.

Wenn es allerdings in Bezug auf die Phase 1 zu einem Happy end kommt, so kann es sein, dass da und dort das Ungemach dann in Phase 2 oder 3 "lauert", wo ja die Richtlinie "nachgebessert" wurde, weshalb somit in Bezug auf zu kurz vor Beginn der Kurzarbeit eingetretene Arbeitnehmer/innen dann in Phase 2 oder 3 dann das Problem "nachgeholt" wird.

Ob man generell eine Empfehlung pro oder contra Phase 3 der Kurzarbeit aussprechen soll, ist natürlich nicht einfach. In Anbetracht der Fragilität von Regelungen und Auslegungen, die aus dem Hinterhalt (also im Nachhinein) kommen könnten und speziell in Bezug auf Phase 3 infolge der neuen Regelungen Fahrt aufnehmen könnten (zB. Prüfung der wirtschaftlichen Notwendigkeit oder offenes Hosentürl beim Hochladen der SPV), tut man sich natürlich schwer, weitere Argumente zu sammeln, die für die Phase 3 sprechen, weil der Bürokratie-Tsunami einer ist, der hinter jedem weiteren Antrag lauern könnte.

Die Erfahrung der letzten Monate zeigt schlicht und ergreifend, dass (auch hier) etwas entglitten ist und dass alle in Anbetracht des "Hü und Hot" einfach nur noch angefressen sind (Lohnverrechner/innen, Betriebsinhaber/innen, AMS-Mitarbeiter/innen etc). Selbst Kulanzlösungen, die schon weit fortgeschritten waren, schwächeln mitunter kurz vor der Ziellinie wegen "besorgten Entscheidungsträger/innen".

Es tut mir persönlich sehr leid, dass es mir nicht gelungen ist, Sie vor diesen Kalamitäten zu bewahren, weil mir dieses Gewurschtel nicht wirklich egal ist. Und nur zur Klarstellung: es geht mir hier um jene Betriebe, die als Folge einer AMS-Beratung diesen Monat nicht eingehalten haben, nicht um jene, die trotz Information es dennoch probiert haben. Aber selbst da kann es sein, dass man als Folge der Informationsflut einfach keinen Überblick mehr hatte.

Ich werde Sie jedenfalls weiter auf dem Laufenden halten (wenn Sie das wünschen) und erlaube mir dennoch das eine oder andere kritische Wort (mitunter zwischen den Zeilen) anzubringen.

Übrigens ist morgen zusätzlich der letzte Tag zur Einbringung der Prolongations-SPV für die Verlängerung von Phase 2.
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