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BFG: Familienbonus PLUS wird nicht ausbezahlt
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BFG: Familienbonus PLUS wird nicht ausbezahlt

BFG RV/7102979/2020 vom 9. September 2020

§ 33 Abs. 3a EStG 1988


Die Berücksichtigung des Familienbonus Plus im Einkommensteuerbescheid erfolgt innerhalb der Steuerberechnung nach der Ermittlung der Tarifsteuer gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988, von welcher der Familienbonus Plus und die Absetzbeträge nach § 33 Abs. 4 bis 6 EStG 1988 abgezogen werden.

Eine isolierte bzw. zusätzliche Auszahlung des Familienbonus Plus durch das Finanzamt außerhalb der Einkommensteuerveranlagung, ist nicht möglich.
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