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Kündigungsmöglichkeit / Zusatzklausel befristetes DV < 6 Monate
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

bitte um Ihre geschätze Meinung zu einer Anfrage eines Klienten (Gastgewerbe / 2 Saisonen-Betrieb):
mit den Mitarbeitern wird eine Befristung von Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 gemacht. Die kurze Befristung schließt lt. OGH-Urteil ja eine
Kündigungsmöglichkeit aus.

Könnte durch eine Zusatzsklausel im Arbeitsvertrag bei einem unvorhersehbaren Ereignis (Lockdown) eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werden?

Danke im Voraus für Ihre Einschätzung!


MFG
a.s
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#2
Nein.
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