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Lehrlinge in Kurzarbeit - gesetzliche Absicherung
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Lehrlinge in Kurzarbeit - gesetzliche Absicherung

Damit Lehrlinge auch für die Zeit nach dem 31. August 2020 "legal" in Kurzarbeit sein dürfen, wurde nun das Berufsausbildungsgesetz rückwirkend geändert.

Zur BGBl-Verlautbarung vom 9.10.2020 geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/112/20201009
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