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Aktuelles der Finanzverwaltung zu den Covid-19-Zulagen bzw. Covid-19-Bonuszahlungen
#1
Aktuelles der Finanzverwaltung zu den Covid-19-Zulagen bzw. Covid-19-Bonuszahlungen

„Systemrelevanz“ oder bestimmte „Berufsgruppenzugehörigkeit“ sind keine relevanten Kriterien für die Frage, ob die Bezahlung einer Covid-19-Zulage oder eines Covid-19-Bonus abgabenfrei ist.

Entscheidend dafür ist vielmehr, dass es sich um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden

Achtung:

Als üblicherweise bisher gewährt gelten in diesem Zusammenhang
− nicht nur Zahlungen aufgrund eines arbeitsrechtlichen Anspruches,
− sondern auch freiwillige (unverbindliche, widerrufliche, etc.) Zahlungen.

Der Grund der bisherigen Gewährung spielt keine Rolle.

Es muss nicht für jede derartige Zahlung eine konkrete Begründung (zB welcher besonderer Einsatz) vorliegen, nur ein Zusammenhang mit der COVID-19-Krise dokumentiert werden.

Ob ein Mitarbeiter im Homeoffice oder im Betrieb tätig ist, spielt keine Rolle.

Auch für Zeiten von Kurzarbeit kann ein steuerfreier Bonus gewährt werden.

Auch ist die Kurzarbeit per se kein Ausschlusskriterium.

Entscheidend für die Steuerfreiheit ist vielmehr, dass es sich um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden und ein Zusammenhang mit der COVID-19-Krise dokumentiert wird.

Wenn bisher üblicherweise Bonuszahlungen geleistet wurden, ist die geplante Bonuszahlung steuerpflichtig.
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