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Wann gelten "freie oder verbilligte Mahlzeiten" am Arbeitsplatz als "freiwillig" und
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Wann gelten "freie oder verbilligte Mahlzeiten" am Arbeitsplatz als "freiwillig" und damit als abgabenfrei?

Ein Rechtsanspruch wird nach Ansicht der Finanzverwaltung nur bei einem gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Anspruch auf Verpflegung angenommen.

Gewohnheitsrechtliche Ansprüche oder solche in Betriebsvereinbarungen stellen kein Hindernis für die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 dar.
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