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ÖGK-Beitragskontonummern getrennt oder doch gemeinsam?
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ÖGK-Beitragskontonummern getrennt oder doch gemeinsam?

Im Zuge der "Umgründungsmaßnahmen" zum Versicherungsträger ÖGK wurde beschlossen, dass die jeweiligen Bundesländer-Regelungen in Bezug auf die Beitragskonten unverändert weiterbestehen bleiben.

Kommt es allerdings zu einer Neuanlage eines Beitragskontos in einem Bundesland, so gilt Folgendes:

A) echte und freie Dienstnehmer/innen: getrennte Beitragskonten
Altfälle sind nicht davon betroffen. Wenn also bereits ein gemeinsames Beitragskonto in einem Bundesland für diese beiden Versichertenarten bestand, so ändert sich daran nichts.
 
B) Landarbeiter und gewerbliche Tätigkeit: getrennt
Auf Wunsch ist auch ein gemeinsames Beitragskonto (je Bundesland) möglich. In Vorarlberg bleiben die Beitragskonten für das ALP-Personal bestehen.
 
C) Erntehelfer: getrennt
 
D) Privathaushalte, wenn bei einem Einzelunternehmer parallel ein gewerbliches Konto besteht: getrennt

Geplant ist allerdings (mittelfristig), dass auf Dauer nur ein Beitragskonto je Dienstgeber/in bestehen soll.
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