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Kollektivvertrag für die gewerblichen Forstunternehmerbetriebe Österreichs - Änderung
#1
Kollektivvertrag für die gewerblichen Forstunternehmerbetriebe Österreichs - Änderungen betreffend 1.11.2020 in Bezug auf die Auflösung von Dienstverhältnissen

Eine Zusammenfassung der Änderungen, die ab 1.11.2020 bei diesem Kollektivvertrag in Bezug auf die Auflösung von Dienstverhältnissen, gelten werden, finden Sie hier:

https://newsletter.wko.at/Media/db8ee44e...-11_20.pdf


Bei Saisondienstverhältnissen gibt es nur noch im Zuge der Erstbeschäftigung die Möglichkeit einer Probezeit.

Ansonsten deklarieren die KV-Partner, dass es sich um eine "Saisonbranche" handelt, weshalb die gesetzlichen Änderungen bei der Kündigung von oder durch Arbeiter/innen (falls sie mit 1.1.2021 kommen sollten) jedenfalls hier nicht "greifen" werden.
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