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von Regelbesteuerung zum Kleinunternehmer
#2
Kleinunternehmer ist man automatisch wenn die Umsätze die Grenze von € 30.000,00 nicht überschreiten, da braucht man keinen Antrag stellen. Ein Antrag ist nötig wenn auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird (U12 - Regelbesteuerungsantrag) - dieser kann bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides eingereicht werden und bindet für 5 Jahre. Wenn man nach Ablauf der 5 Jahre wieder auf die Kleinunternehmerregelung zurück wechseln möchte, dann muss die Regelbesteuerung widerrufen werden und das kann man immer nur im ersten Monat eines Jahres, also für 2019 schon zu spät. Dazu gibt es kein eigenes Formular - Antrag über FAON - sonstige Anträge - möglich.
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RE: von Regelbesteuerung zum Kleinunternehmer - von Reinhold Auer - 27.02.2019, 08:00

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