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Richtigstellung KUA
#1
Hallo, 

die KUA wurde lt. Handlungsempfehlung abgerechnet. Mit der Septberabrechnung wurden die Monate aufgerollt und richtig gestellt. Bei einigen Mitarbeitern kam aufgrund der Aufrollung eine Nachzahlung heraus, diese wurde bei der septemberabrechnung abgezogen.
Der arbeitgeber möchte nun für jene Mitarbeiter, die eine Nachzahlung hatten diesen Betrag übernehmen und mit der Oktoberabrechnung nachzahlen.
Wenn man so vorgeht, muss man irgendwas spezielles beachten?
Muss man die Beträge die man nachzahlen will, voll versteuern?

Vielen Dank
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#2
Vielleicht wäre es sinnvoll zu überlegen, dass man eine abgabenfreie Covid-19-Prämie "auspackt".

Ansonsten bestünde normale Abgabenpflicht dessen, was man hier (nach)zahlt. Man muss sich auch überlegen, wie man das konkret bewerkstelligt.

Möglicherweise ist die Zahlung im Ergebnis sv-frei und BV-frei, weil man ohnedies eine erhöhte SV-Beitragsgrundlage hat.

Hier muss man sich den EInzelfall ansehen, um hier eine adäquate Lösung zu beraten.
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