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Konsulentenleistungen mit eigener Einzelfirma für die „eigene GmbH“ – Honorare unterl
#1
Konsulentenleistungen mit eigener Einzelfirma für die „eigene GmbH“ – Honorare unterliegen DB, DZ und KommSt
 
BFG RV/4100340/2016 vom 5. Februar 2020
§ 41 Abs. 1 FLAG
 
So entschied des BFG:
1.   Erbrachte ein slowenischer Einzelunternehmer für eine österreichische GmbH, deren Alleingesellschafter er war, Konsulentenleistungen, die zudem dem Geschäftszweck der GmbH entsprachen (beratungsgestützte Verkaufsgespräche), so unterlagen die von der GmbH an das Einzelunternehmen des Alleingesellschafters bezahlten Honorare den Abgaben DB, DZ und KommSt.
2.   Durch die Erbringung dieser Leistung über einen längeren Zeitraum war die für wesentliche Beteiligungen hier maßgebliche organisatorische Eingliederung gegeben.
3.   Wenn er zudem die Tätigkeit persönlich erbrachte und diese nicht (auch nicht teilweise) von seinen (im Einzelunternehmen) beschäftigten Dienstnehmer/innen, war das jeweils gesamte Honorar ungekürzt diesen Abgaben zu unterwerfen.
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