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KUA Phase 3 und wirtschaftliche Begründung bei vom Lockdown unmittelbar Betroffenen
#1
Lieber Herr Kurzböck,

hätte eine Frage zu KUA Phase 3 und wirtschaftliche Begründung bei vom Lockdown unmittelbar betroffenen Unternehmen:

Hier entfällt die Bestätigung der wirtschaftlichen Begründung durch den Steuerberater  

Wenn Unternehmen, welches unmittelbar vom Lockdown betroffen ist,  die Kurzarbeit von November 2020 bis März 2021 beantragt ist hier keine Bestätigung durch den Steuerberater erforderlich? 
Habe ich das so richtig verstanden? 

Vielen Dank.
Liebe Grüße
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#2
Aus derzeitiger Sicht ist das so.

Es wird Mitte der kommenden Woche die adaptierte Kurzarbeitsrichtlinie vom Verwaltungsrat beschlossen werden. Da wird es dann (hoffentlich) schwarz auf weiß stehen.
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#3
Vielen Dank für Ihre Auskunft und Bemühungen.
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