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Elektro-Fahrzeug, Vorsteuerabzug bei laufenden Aufwendungen
#1
Liebes Forum!

Folgender Sachverhalt: Anschaffung eines Elektro-Fahrzeuges, Listenpreis € 62.000,-
Vorsteuer-Abzug vorerst zur Gänze, für den 40.000,- Euro übersteigenden Teil ist Aufwandseigenverbrauch anzusetzen und so der Vorsteuerabzug zu neutralisieren.
Soweit, so klar.

2 Monate nach der Anschaffung des E-PKW werden 4 Stk. Reifen gekauft (€ 2.500,- inkl. 20 % USt). 
Wie schaut es hier mit dem Vorsteuerabzug aus? Steht der zur Gänze zu?

Ich habe weder in der Literatur noch in den UStR eine eindeutige Aussage dazu gefunden....

Herzlichen Dank!
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#2
Guten Tag,

auch bei den laufenden Ausgaben ist ein anteiliger Eigenverbrauch anzusetzen. Das ergibt sich durch den Verweis auf Z 2 lit. a in § 12 Abs. 2 Z 2a UStG:

Anschaffungskosten bis 40.000 €: voller Vorsteuerabzug
Anschaffungskosten über 40.000 bis 80.000 €: anteilige Eigenverbrauchsbesteuerung
Anschaffungskosten über 80.000 €: kein Vorsteuerabzug

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#3
Danke für die Hilfe!

Das heißt, auch bei der Anschaffung der Winterreifen wäre letztendlich der Vorsteuer-Abzug nur im Ausmaß von 64,52 % möglich, da ich immer vom Verhältnis der Anschaffungskosten ausgehen muss?

Herzlichen Dank!

MfG
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#4
Nach herrschender Meinung sind wertunabhängige Betriebsausgaben (z.B. Ladestrom) nicht zu kürzen (VwGH 27.7.1994, 92/13/0175), wertabhängige Betriebsausgaben (Versicherungskosten, ggf. Reparaturkosten) sind hingegen zu kürzen.

Bei Reifen, die kurz nach der Anschaffung des Fahrzeuges gekauft wurden, wird man eher eine Wertabhängigkeit annehmen, insbesondere wenn die Anschaffung mit hochwertigen Felgen erfolgt ist.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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