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Änderungen der Konsultationsvereinbarung zum DBA Deutschland aus Anlass von Covid-19
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Änderungen der Konsultationsvereinbarung zum DBA Deutschland aus Anlass von Covid-19

Die mit 15. April 2020 in Kraft getretenen Regelungen betreffend die Beurteilung der steuerlichen Folgen von Covid-19-bedingten Maßnahmen im grenzüberschreitenden Arbeitnehmereinsatz gelten betreffend die Ausführungen zu den "Home-office-Tagen" nun auch für "öffentlich Bedienstete".

Insgesamt wurde die Gültigkeit dieser Regelung nun bis 31.12.2020 verlängert. Für die Zeit nach dem 31.12.2020 verlängert sich die Regelung immer automatisch bis zum nächsten Kalendermonatsende, wenn nicht eine Woche vor dem jeweiligen Kalendermonatsende eine der beiden Behörden die Vereinbarung schriftlich aufkündigt.

Zum (neuen) Text der Konsultationsvereinbarung geht es hier:

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...7159caffee
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