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KUA Phase 3 SVP - Lockdown
#6
Noch eine letzte Rückfrage - vielen Dank für die Hilfe & Antworten im Voraus!

ad Beispiel:
November 0% Arbeitsleistung
Dezember 45% Arbeitsleistung
Jänner 45% Arbeitsleistung



Wenn nun also eine durchschnittliche (Mindest)Arbeitszeit von 30% beantragt wird, kann dann der November mit tatsächlich 0,00 Arbeitszeit mit dem AMS abgerechnet werden oder muss hier trotz 0,00 Arbeitszeit dennoch der durchschnittliche Wert von 30% Arbeitsstunden abgerechnet werden?

Und was wäre wenn unerwartet nicht nur im November, sondern auch im Dezember 0% Arbeitsleistung eintreten, dafür jedoch im Jänner 90-100% ? Müsste man den Jänner für den Dienstnehmer wieder regulär entlohnen (anstatt Nettoersatzrate der reguläre Lohn 100%) oder darf hier immer durchgerechnet werden?

Danke & lg
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Nachrichten in diesem Thema
KUA Phase 3 SVP - Lockdown - von Daniel - 11.11.2020, 11:21
RE: KUA Phase 3 SVP - Lockdown - von Daniel - 12.11.2020, 09:38
RE: KUA Phase 3 SVP - Lockdown - von KMst - 18.11.2020, 16:51
RE: KUA Phase 3 SVP - Lockdown - von KMst - 20.11.2020, 10:35
RE: KUA Phase 3 SVP - Lockdown - von KMst - 20.11.2020, 17:21

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