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Pensionsantritt 2019 Abfertigung
#1
Liebe Forumsteilnehmer!

Ich habe eine LV übernommen, bei der eine Dienstnehmerin mit November 2019 in Pension gegangen ist und seit damals geringfügig weiter arbeitet.
Meiner Meinung nach hätte zum Zeitpunkt des Pensionsantritts eine Abmeldung und Endabrechnung erfolgen müssen. Es wurde lediglich das laufende Arbeitsverhältnis auf geringfügig umgestellt. Im Zuge der Pensionsberechnung gab es lt. Unterlagen und Infos div. Kontakt zur ÖGK (inkl. Richtigstellungen MBGMs) und zur PVA. Dass keine Abmeldung und Endabrechnung erfolgt ist, wurde anscheinend nicht beanstandet.
Auch die Abfertigung ist nicht abgerechnet worden.

Kann es einen Grund geben, warum die Abfertigung nicht abgerechnet wurde?
Ich gehe davon aus, dass diese jedenfalls 2019 aufzurollen ist inkl. Korrektur aller Meldungen?

Danke und schönes Wochenende!
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#2
Ein Grund könnte darin liegen, dass das Beschäftigungsverhältnis möglicherweise der Betrieblichen Vorsorge unterlag und nicht dem System der Abfertigung ALT.

Ein weiterer Grund könnte ev. darin liegen, dass die geringfügige Beschäftigung auf maximal 2 Jahre "gedacht" ist und dann ausbezahlt wird, wenn das endgültige Ausscheiden ansteht. Hier gilt nämlich, dass im Falle einer altersbedingten Arbeitszeitreduktion (ab 50 +), wenn man binnen 2 Jahren ab der Absenkung der Normalarbeitszeit ausscheidet, die Abfertigung ALT von der ursprünglichen Normalarbeitszeit ausgehend bezahlen muss.

Denkbar wäre es aber auch, dass man auf die Auszahlung "vergessen" hat oder die "Formalitäten" der Endabrechnung sowie der Abmeldung.

Hier hilft nur direktes Nachfragen beim Arbeitgeber.
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#3
Sehr geehrter Herr Kurzböck!

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Es handelt sich um die Abfertigung alt. Die Sonderzahlung wurde im letzten Monat vor Pensionsantritt aliquot abgerechnet. Eine Ab- und Wiederanmeldung ist nicht erfolgt. Die Details und allfällige Konsequenzen zur Verschiebung der Abfertigung wurden lt. Arbeitgeber nicht näher besprochen.

Bleibt in der von Ihnen erwähnten Möglichkeit der Verschiebung von 2 Jahren die begünstigte Besteuerung erhalten?
Was passiert, wenn das nunmehrige Dienstverhältnis länger als 2 Jahre dauert?
Wo kann ich näheres dazu nachlesen?
Haben Sie ev. eine Fachbroschüre zu diesem Thema?

Dankeschön!
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#4
zu Frage 1: ja

zu Frage 2: dann erfolgt eine "Mischberechnung" im Verhältnis der während der Dauer zurückgelegten Arbeitszeiten

zu Frage 3: § 14 Abs. 1 iVm Abs. 3 AVRAG

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/...OR40210302

zu Frage 4: Ja, eine mit dem Titel "Beendigung von Dienstverhältnissen". Da werden auch solche Fragen behandelt. Ist eine Art Case-Book, in dem fast ausschließlich Praxisfragen behandelt werden, rund um das Thema Abfertigung ALT


http://wikutraining.at/seitenwiku/modulbrosch.html
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