06.03.2019, 11:24
Hallo Forum!
Ein Klient erzielte im Jahr 2018 großteils Einkünfte aus Gewerbebetrieb und in den restlichen drei Monaten Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Bei der Vorberechnung für die Einkommensteuer wird ein Verkehrsabsetzbetrag abgezogen.
Ist dies korrekt? Er hatte keine Einkünfte aus einem Dienstverhältnis.
Danke für eure Hilfe!
Christa
Ein Klient erzielte im Jahr 2018 großteils Einkünfte aus Gewerbebetrieb und in den restlichen drei Monaten Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Bei der Vorberechnung für die Einkommensteuer wird ein Verkehrsabsetzbetrag abgezogen.
Ist dies korrekt? Er hatte keine Einkünfte aus einem Dienstverhältnis.
Danke für eure Hilfe!
Christa