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Erstes Infomaterial für den "erweiterten Umsatzersatz"
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Erstes Infomaterial für den "erweiterten Umsatzersatz"

Erste FAQ zum erweiterten Umsatzersatz finden Sie unter https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html#erweitert

Es sind darüber hinaus für diese Woche weitere FAQ angekündigt worden.

Wenn das Unternehmen bereits einen teilweisen Umsatzersatz beantragt hat und ihm durch den erweiterten Lockdown ein höherer zusteht, so muss ein neuer Antrag eingebracht werden.

Bei Mischbetrieb, wenn beide Tätigkeiten betroffen sind, zB Handel mit Gastro, wird der Ersatz geteilt: Für den Gastro-Teil 80 %, Handel Prozentsatz entsprechend Branchenliste (vorbehaltlich der FAQ).

Achtung: Aufgrund der laufenden Anpassungsarbeiten hinsichtlich des Umsatzersatzes in Finanzonline, kann diese derzeit nicht beantragt werden. Das soll aber im Laufe des 23.11.2020 noch möglich werden.

https://www.bmf.gv.at/public/information...rsatz.html

Umfassende Informationen dazu finden Sie hier:

https://news.wko.at/news/oesterreich/Ums...2kPDxF9WGs

sowie hier:

https://www.umsatzersatz.at/
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