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Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz - kein DB, kein DZ und auch keine Kommun
#3
Meiner Ansicht nach sind Sonderzahlungen nicht Teil des regelmäßigen Entgelts nach § 32 Epidemiegesetz.

Dass sie dennoch bei der Rückerstattung irgendwie mit dabei sind, ist sicherlich erfreulich, wenngleich kabarettreif betreffend des WIE.

Aber eine getrennte Lohnart würde ich derzeit dafür nicht anlegen.
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RE: Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz - kein DB, kein DZ und auch keine Kommun - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.11.2020, 14:10

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