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Trinkgeldersatzregelungen für körpernahe Dienstleistungen spießen sich
#3
Betreffend körpernahe Dienstleistungen würde ich das im Moment noch nicht tun.

Die Empfehlung hier betraf ja mal vorerst das Gastgewerbe. Aus den dort gemachten Erfahrungen wurde die Arbeitgebervertretung "klug" und verweigert nun die Zustimmung für die anderen Branchen .
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RE: Trinkgeldersatzregelungen für körpernahe Dienstleistungen spießen sich - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.12.2020, 14:41

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