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Geringfügigkeit - tägliche Geringfügigkeitsgrenze
#5
Ich halte es dennoch für einen Programmfehler?

Die Begleitumstände klärt man schließlich bereits im Vorfeld, indem man den DN entweder als geringfügig Beschäftigten oder vollversichterten DN anlegt. Einen DN, der wie geschildert am 28.12. eintritt und einen Gehalt von 3000,- bezieht, würde man nicht als Gfg anlegen.  Und der Hinweis auf Überschreiten der Gfg-Grenze kommt nur bei einem als Gfg angelegten Dienstnehmer.

"einzig was gesagt wurde, nicht über geringfügig"

Somit wurde zu Beginn bereits vereinbart, dass es eine Gfg-Beschäftigung ist. Und das ist der entscheidende Punkt.
Wäre für mich kein Zweifel, das auch als Gfg abzurechnen, den Programmhinweis ignoriere ich in solchen Fällen, und hatte bislang auch noch nie Probleme.
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RE: Geringfügigkeit - tägliche Geringfügigkeitsgrenze - von KMst - 15.12.2020, 12:21

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