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Die Regelungen zu Sonderbetreuungszeit 4.0 sowie zur Verschiebung Arbeiterkündigungsa
#1
Die Sonderbetreuungszeit 4.0 sowie die Verlegung der Angleichung der Kündigungsmodalitäten der Arbeiter/innen ans Angestelltengesetz haben den Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden.
Somit kann man ab heute (16.12.2020) aus praktischer Sicht einen Sonderbetreuungszeit-Anspruch geltend machen.
Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:


https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/131/20201215
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