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WiEReG jährliche Sorgfaltspflicht
#1
Genügt es, wenn einmal jährlich ein Auszug abgerufen wird und eventuelle Änderungen innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden?
Oder muss gesondert eine Meldung gemacht werden, dass die Daten überprüft wurden? Falls ja, kann mir jemand mitteilen wo ich im Register diese Meldung machen kann.
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#2
Man muss jährlich melden, nicht nur bei Änderungen. Die WiEReG Meldung ist über das USP einzubringen, allerdings muss man ein Kontingent kaufen, das kostet 130,-- und ist 1 Jahr gültig.
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#3
Was muss ich jährlich melden? Genügt es nicht, einen Auszug jährlich abzurufen?
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#4
Nein, Firmenbuchauszug abrufen genügt nicht.
Gemeldet werden muss die "WIEREG Meldung wirtschaftlicher Eigentümer". Befreit sind OG, KG und GmbH von der Meldepflicht, wenn alle Gesellschafter natürl. Personen sind. Immer dann, wenn eine jurist. Person beteiligt ist, muss man jährlich den wirtsch. Eigentümer melden:
https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/me...ister.html
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#5
Ich meinte auch nicht einen Firmenbuchauszug sondern einen Auszug vom WiEReG.
Die Meldungen an das WiEReG erfolgten ja bereits im Vorjahr. Heuer müssen ja aufgrund der Sorgfaltspflicht die dort angeführten Daten überprüft werden.
Wie kann ich nun beweisen, dass die Überprüfung statt gefunden hat? Genügt es nun, dass ich wieder einen Auszug aus dem WiEReG abrufe, überprüfe und ablege oder muss eine spezielle Meldung gemacht werden, dass ich die Daten überprüft habe?
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#6
Ja, man muss die Meldung "WiEReG - Meldung durch Parteienvertreter" bei der WiEReg Registerbehörde auch einbringen.
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