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Kein weiterer verpflichtender Trinkgeldersatz für die Gastronomie betreffend den Kale
#1
Kein weiterer verpflichtender Trinkgeldersatz für die Gastronomie betreffend den Kalendermonat Dezember 2020

Aus dem diesbezüglichen Mitgliederrundschreiben:

Sehr geehrtes Mitglied,

Derzeit kursieren Informationen über Steuerberatungskanzleien, wonach – bei Kurzarbeit - für die Mitarbeiter im Hotel- und Gastgewerbe auch für Dezember 2020 ein Rechtsanspruch auf die Corona-Zulage als Trinkgeldersatz bestehen würde.

Das ist nicht richtig! Aufgrund von Problemen mit der Rückvergütung von Seiten des AMS, die leider nicht rechtzeitig gelöst werden konnten, gibt es für Dezember 2020 keinen Zusatz-Kollektivvertrag über eine Corona-Zulage und somit auch keine rechtlich bindende Verpflichtung des Arbeitgebers, für Mitarbeiter/innen in Kurzarbeit die Corona-Zulage für Dezember 2020 auszubezahlen.

Wir empfehlen eine Auszahlung auf freiwilliger Basis, aber ausdrücklich sofern dies die wirtschaftliche Situation des Betriebes zulässt.

Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung einer steuerbefreiten Corona-Zulage aber nur noch im Dezember 2020 möglich ist.

Details zur Corona-Zulage gibt es auf der Homepage des BMF unter dem Punkt „Sonstige steuerrechtlichen Fragen und Antworten“:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/...t-faq.html

Alternativ dazu gibt es auch die Möglichkeit steuerfreie Weihnachtsgutscheine an die Mitarbeiter/innen auszugeben. Hier ist die Ausgabe bis Jänner 2021 möglich.

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/...heine.html

Allfällige Auszahlungen einer steuerbefreiten Corona-Zulage für Dezember 2020 sind freiwillig und werden im Falle einer Kurzarbeitsvereinbarung über die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe (anhand der Ausfallstunden) bis zu einem Maximalwert von € 100 refundiert.

Auf der Homepage der gastgewerblichen Fachverbände finden Sie laufend die aktuellen Informationen dazu:

https://www.wko.at/branchen/tourismus-fr...werbe.html

https://www.wko.at/service/kollektivvert...ulage.html
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