23.12.2020, 18:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2021, 20:34 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2020 ist ONLINE - ein kleiner praktischer Erfolg für unser kleines Team betreffend Essensgutscheine
Noch ein letzter kleiner Erfolg für unser kleines Team:
Der Wartungserlass 2020 für die Lohnsteuerrichtlinien ist gerade ONLINE gegangen und kann hier abgerufen werden:
[/url]
[url= https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=35827499-ca5e-40d1-b820-231a3d90b8ed]https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=35827499-ca5e-40d1-b820-231a3d90b8ed
Meinem Ersuchen, das ich vor ca. 4 Wochen an das BMF gerichtet hatte, man möge bitte in diesen Zeiten den "großen Essensgutscheinfreibetrag" auch dann abgabenfrei anwenden, wenn man nicht vor Ort das Essen konsumieren kann, wurde stattgegeben.
Die Rz 96 LStR 2002 wurde ergänzt wie folgt:
"Aufgrund der COVID-19-Krise bestehen in den Kalenderjahren 2020 und 2021 keine Bedenken, wenn Arbeitnehmer die Gutscheine für Mahlzeiten in Höhe von 8 Euro pro Arbeitstag einlösen, indem die Speisen in einer Gaststätte abgeholt oder von der Gaststätte bzw. einem Lieferservice geliefert und zu Hause konsumiert werden."
Noch ein letzter kleiner Erfolg für unser kleines Team:
Der Wartungserlass 2020 für die Lohnsteuerrichtlinien ist gerade ONLINE gegangen und kann hier abgerufen werden:
[/url]
[url= https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=35827499-ca5e-40d1-b820-231a3d90b8ed]https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=35827499-ca5e-40d1-b820-231a3d90b8ed
Meinem Ersuchen, das ich vor ca. 4 Wochen an das BMF gerichtet hatte, man möge bitte in diesen Zeiten den "großen Essensgutscheinfreibetrag" auch dann abgabenfrei anwenden, wenn man nicht vor Ort das Essen konsumieren kann, wurde stattgegeben.
Die Rz 96 LStR 2002 wurde ergänzt wie folgt:
"Aufgrund der COVID-19-Krise bestehen in den Kalenderjahren 2020 und 2021 keine Bedenken, wenn Arbeitnehmer die Gutscheine für Mahlzeiten in Höhe von 8 Euro pro Arbeitstag einlösen, indem die Speisen in einer Gaststätte abgeholt oder von der Gaststätte bzw. einem Lieferservice geliefert und zu Hause konsumiert werden."