28.12.2020, 18:53
Lieber Herr Kurzböck,
ich hätte eine Frage bei KV Handel verkürzte Normalarbeitszeit am 24. und 31. Dezember 2020 und Arbeitszeitaufzeichnungen Vorlagenportal bzw. Erfassung für Kurzarbeitsbeihilfe
in den Vorlagen Arbeitsaufzeichnungen ist rechts die Sollarbeitszeit vor KUA entsprechend der Eingabe der wöchentlichen Normalarbeitszeit erfasst. Da aber am 24.12 und 31.12 entsprechend KV Vorgaben verkürzte Normalarbeitszeiten an diesen Tagen gelten, würden sie für die richtige Zeiterfassung bei diesen Tagen de Stunden händisch auf die verkürzte NAZ korrigieren oder diese Stunden in den Arbeitsaufzeichnungen in einer anderen Spalte erfassen. Leider passt keine andere Spalte nicht richtig - es handelt sich um keine Feiertagsstunden.
Beispiel: KV HAndel
1.) NAZ bis 13,00 Uhr am 24. Dezember - wie einzutragen bei einer normalen Arbeitszeit bis 18,00. Die Stunden von 13,00 bis 18,00 Uhr stellen ja keine Ausfallstunden dar
2.) NAZ bis 17,00 Uhr am 31. Dezember - wie einzutragen bei einer normalen Arbeitszeit bis 18,00. Die Stunden von 17,00 bis 18,00 Uhr stellen ja keine Ausfallstunden dar.
3.) Weiterer Fall - Dienstnehmerin hat am 24. Dezember frei - hat Sie dann Urlaub bis 13,00 - wie würden Sie den Eintrag vornehmen bei einer NAZ bis 18,00
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
ich hätte eine Frage bei KV Handel verkürzte Normalarbeitszeit am 24. und 31. Dezember 2020 und Arbeitszeitaufzeichnungen Vorlagenportal bzw. Erfassung für Kurzarbeitsbeihilfe
in den Vorlagen Arbeitsaufzeichnungen ist rechts die Sollarbeitszeit vor KUA entsprechend der Eingabe der wöchentlichen Normalarbeitszeit erfasst. Da aber am 24.12 und 31.12 entsprechend KV Vorgaben verkürzte Normalarbeitszeiten an diesen Tagen gelten, würden sie für die richtige Zeiterfassung bei diesen Tagen de Stunden händisch auf die verkürzte NAZ korrigieren oder diese Stunden in den Arbeitsaufzeichnungen in einer anderen Spalte erfassen. Leider passt keine andere Spalte nicht richtig - es handelt sich um keine Feiertagsstunden.
Beispiel: KV HAndel
1.) NAZ bis 13,00 Uhr am 24. Dezember - wie einzutragen bei einer normalen Arbeitszeit bis 18,00. Die Stunden von 13,00 bis 18,00 Uhr stellen ja keine Ausfallstunden dar
2.) NAZ bis 17,00 Uhr am 31. Dezember - wie einzutragen bei einer normalen Arbeitszeit bis 18,00. Die Stunden von 17,00 bis 18,00 Uhr stellen ja keine Ausfallstunden dar.
3.) Weiterer Fall - Dienstnehmerin hat am 24. Dezember frei - hat Sie dann Urlaub bis 13,00 - wie würden Sie den Eintrag vornehmen bei einer NAZ bis 18,00
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.