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Die Covid-19-Risikofreistellung für werdende Mütter in "Kontaktberufen" wurde soeben
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Die Covid-19-Risikofreistellung für werdende Mütter in "Kontaktberufen" wurde soeben im Bundesgesetzblatt verlautbart
Werdende Mütter in "Kontaktberufen" (Friseur/innen, Piercer/innen etc.) dürfen ab der 14. Schwangerschaftswoche entweder nur noch unter geänderten Arbeitsbedingungen (Einhaltung Mindestabstand etc.) beschäftigt werden oder müssen bezahlt vom Dienst freigestellt werden (mit Rückerstattung auf Antrag durch den KV-Träger).
Die Regelungen gelten somit ab dem 1. Jänner 2021 (Tag, der auf die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt folgt) und gelten vorläufig befristet bis zum 31. März 2021, wobei zu diesem Zeitpunkt bestehende Freistellungen jedenfalls auch über den 31. März 2021 hinaus andauern.
Die Details dazu lesen Sie in der Ausgabe Nr 21-22/2020.
Zum Bundesgesetzblatt gelangen Sie hier:


https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/160/20201231
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