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Werkvertrag
#2
Die Qualifikation eines Vertagstypen hängt meistens nicht von einem oder zwei Merkmalen ab. Man muss seriöserweise eine Erhebung mehrerer Fakten der Vertragsgrundlage durchführen, um dann eine Entscheidung fällen zu können, ob die Merkmale von persönlicher Abhängigkeit überwiegen (freier Dienstvertrag) oder ob von Haus aus ein messbarerer Erfolg geschuldet wird (ein Werk ==> Werkvertrag), dessen Ausbleiben eine vereinbarte Gewährleistung nach sich zieht.

Wenn dann auch noch grenzüberschreitende Elemente hinzukommen, sind seriöse Prognosen über ein Forum kaum bis gar nicht möglich.

Anders formuliert: die Vergütung von Dienstreiseersätzen im Zuge eines Auftrages ist eine Schwalbe, die noch keinen Sommer macht. Wenn faktisch aber Dienste und keine messbaren Ergebnisse geschuldet werden, liegt grundsätzlich kein Werkvertrag vor. Ob dies der Fall ist hier, muss man am besten im Rahmen eines Coachings oder einer Beratung klären.
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Nachrichten in diesem Thema
Werkvertrag - von blue - 31.12.2020, 17:09
RE: Werkvertrag - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.01.2021, 12:01

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