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Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz (§ 32) - Sonderzahlungsanteile - steuerli
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Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz (§ 32) - Sonderzahlungsanteile - steuerliche Beurteilung
Das letzte fehlende Puzzleteilchen beim Thema "Quarantäneentgeltsfortzahlung" wurde mir heute von der Finanzverwaltung übermittelt.
Offen war ja die Frage der abgabenrechtlichen Behandlung jener Sonderzahlungsanteile, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mitrückerstattet werden.
Das BMF übermittelte mir seine Rechtsansichten zu folgenden Themen:
1. Behandlung der Sonderzahlungsanteile, die von der Bezirksverwaltungsbehörde miterstattet werden, in den Lohnnebenkosten DB, DZ und KommSt.
2. Behandlung dieser Sonderzahlungsanteile in der Lohnsteuer (Anrechnung auf Jahres- oder Kontrollsechstel bzw. Jahres- oder BUAG-Kontrollzwölftel).
3. Eine Möglichkeit, den laufenden Anteil der Epidemieentgeltsfortzahlung doch beim Jahres- oder Kontrollsechstel bzw. beim BUAG-Jahres- oder Kontrollzwölftel zu berücksichtigen.


Den Artikel dazu finden Sie in der Ausgabe Nr. 1/2021 der WIKU-Personal aktuell.
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