13.01.2021, 12:17
Pflichtige Diäten(anteile) bilden keine Basis für die Wochengeldberechnung, Fahrtkostenzuschüsse sehr wohl
Die ÖGK (Leistungsabteilung) teilte mir kürzlich auf meine Anfrage mit, dass man deren Ansicht nach auch abgabenpflichtige (Teile von) Diäten NICHT in die Wochengeldberechnung einbezieht.
Diese sind daher aus den Nettobeträgen des relevanten Beobachtungszeitraumes (im „Normalfall“: die letzten drei Kalendermonate vor dem Eintritt des Versicherungsfalles) auszuklammern.
Generell sieht man nämlich „Aufwandsentschädigungen“ nicht als Bestandteil für die Wochengeldbasisermittlung, sehr wohl jedoch Fahrtkostenzuschüsse, die eine Ausnahme darstellen.
Die ÖGK (Leistungsabteilung) teilte mir kürzlich auf meine Anfrage mit, dass man deren Ansicht nach auch abgabenpflichtige (Teile von) Diäten NICHT in die Wochengeldberechnung einbezieht.
Diese sind daher aus den Nettobeträgen des relevanten Beobachtungszeitraumes (im „Normalfall“: die letzten drei Kalendermonate vor dem Eintritt des Versicherungsfalles) auszuklammern.
Generell sieht man nämlich „Aufwandsentschädigungen“ nicht als Bestandteil für die Wochengeldbasisermittlung, sehr wohl jedoch Fahrtkostenzuschüsse, die eine Ausnahme darstellen.