13.01.2021, 12:43
Noch kein Kollektivvertragsabschluss in der Arbeitskräfteüberlassung - nächste Verhandlungsrunde ist Mitte der kommenden Woche!
Es spießt sich derzeit noch bei den KV-Verhandlungen betreffend die Arbeiter/innen in der Arbeitskräfteüberlassung.
Unter anderem gibt es zwischen Sozialpartnern Auffassungsunterschiede darüber, ob (spätestens bzw. frühestens) ab 1.7.2021 die für Arbeiter/innen grundsätzlich vorgesehenen neuen Kündigungsmodalitäten (zumindest bei der Arbeitgeberkündigung) zur Anwendung gelangen müssen (also jene, die bis dato nur für die Angestellten gelten) oder ob dem "Kollektivvertrag für die Arbeiter/innen in der Arbeitskräfteüberlassung" der "Saisonstatus" zukommt (also AKÜ-Betriebe als "Saisonbetriebe" gelten). Letzteres würde bewirken, dass sich die Kündigungsbestimmungen nicht verändern.
Die nächste Verhandlungsrunde findet gegen Mitte der kommenden Woche (KW 3/2021) statt.
Es spießt sich derzeit noch bei den KV-Verhandlungen betreffend die Arbeiter/innen in der Arbeitskräfteüberlassung.
Unter anderem gibt es zwischen Sozialpartnern Auffassungsunterschiede darüber, ob (spätestens bzw. frühestens) ab 1.7.2021 die für Arbeiter/innen grundsätzlich vorgesehenen neuen Kündigungsmodalitäten (zumindest bei der Arbeitgeberkündigung) zur Anwendung gelangen müssen (also jene, die bis dato nur für die Angestellten gelten) oder ob dem "Kollektivvertrag für die Arbeiter/innen in der Arbeitskräfteüberlassung" der "Saisonstatus" zukommt (also AKÜ-Betriebe als "Saisonbetriebe" gelten). Letzteres würde bewirken, dass sich die Kündigungsbestimmungen nicht verändern.
Die nächste Verhandlungsrunde findet gegen Mitte der kommenden Woche (KW 3/2021) statt.