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LVwG-OÖ-Erkenntnisse zur Rückerstattung der "Quarantäneentgeltsfortzahlung gemäß § 32
#2
Positiv ist die relativ rasche Bearbeitung hervorzustreichen, aber sehr gerne würde ich Richter Dr. Brandstetter zwei Fragen stellen:

1) Darf man (zum Thema der AlV-Beiträge) seiner Aussage "Unter dem vom Arbeitgeber zu entrichtenden Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung sind lediglich die in § 51 ASVG explizit genannte Beiträge zu Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zu verstehen." entnehmen, dass der Arbeitgeber für die Quarantäne-Entgeltfortzahlung keine AlV-Beiträge zu entrichten hat ?

2) Darf man die Verweisung in § 32 Abs 3 EpiG auf das "regelmäßige Entgelt" iSd EFZG wirklich auf § 3 Abs 3 EFZG reduzieren und ist der Arbeitgeber somit "selber schuld", wenn er sich an § 3 Abs 1 EFZG hält ("Ein nach Wochen, Monaten oder längeren Zeiträumen bemessenes Entgelt darf wegen einer Arbeitsverhinderung ... nicht gemindert werden.") und die Sonderzahlungen für die Quarantäne-Zeit nicht kürzt. Oder liegt hier ein gesetzlich vorgeschriebenes "Nicht-Kürzen-Dürfen" vor, das - ähnlich einem Handeln durch Unterlassen - einer tatsächlichen Auszahlung gleichwertig ist ?
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RE: LVwG-OÖ-Erkenntnisse zur Rückerstattung der "Quarantäneentgeltsfortzahlung gemäß § 32 - von CGV1 - 21.01.2021, 20:11

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