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Zuverdienst Alterspension
#1
Hallo,
 
meine Personalverrechnerausbildung habe ich bereits 2014 abgeschlossen und ich habe mich seither fast gar nicht mehr mit dem Thema beschäftigt und bitte um eure Hilfe. Ich rechne alles händisch und wüsste gerne ob dies so passt. Der AK-Zuverdienstrechner spuckt nämlich etwas komplett anderes heraus.
 
Ich würde gerne die Steuernachzahlung bei der Alterspension berechnen, wenn der Pensionist EUR 1.350,- Pension erhält und EUR 150,- Zuverdienst aus einem geringfügigen Angestelltenverhältnis hat.
 
Lt. meiner Recherche hat der Pensionist, sobald er ein Angestelltenverhältnis hat, kein Anrecht mehr auf den Pensionistenabsetzbetrag jedoch auf den (erhöhten/Zuschlag zum) Verkehrsabsetzbetrag.
 
Zur Berechnung:
 
Lfd. Bezug
 
12x Pension à EUR 1.350,- =                    EUR 16.200,-
12x Gehalt à EUR 150,- =                        EUR 1.800,-
5,1% SV =                                           EUR - 826,20 (nur auf Pension)
Zwischensumme =                                 EUR 17.173,80
Steuerfrei =                                         EUR - 11.000,-
Werbungskostenpauschale =                    EUR -132,-
LSt-BMGL =                                         EUR 6.041,80
20% LSt vor Absetzbeträgen =                 EUR 1.234,76
Verkehrsabsetzbetrag =                          EUR - 400,-
72,10% Zuschlag Verkehrsabsetzbetrag =   EUR - 288,40 (Einschleifregelung; Basis EUR 17.173,80)
LSt nach Absetzbeträgen =                      EUR 546,34
LSt bereits einbehalten =                        EUR -274,80 (lt. AK-Brutto-Netto-Rechner)
Nachzlg. LSt lfd. Bezug =                        EUR 271,54
 
 
Sonderzahlungen
 
2x Gehalt à EUR 150,- =                          EUR 300,-
Nachzlg. 6% LSt SZ =                             EUR 18,-
 
 
Somit wären meiner Berechnung nach EUR 289,54 an Lohnsteuer nachzuzahlen. Bei der AK kommen nur EUR 58,71 als Nachzahlung heraus. Habe ich einen Fehler in der Berechnung?
 
Vielen Dank.
 
LG Mario
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#2
Man müsste sich die Berechnungssache möglicherweise etwas mehr im Detail ansehen.

So komme ich zB bei der Anwendung der 20 % bereits auf einen niedrigeren Betrag, nämlich auf € 1.208,36, was sich dann auch bei der Verschleifung auswirkt, da man die € 132,00 WK-Pauschale vorrangig in Abzug bringt (zur Ermittlung der Einkünfte), bevor man daran geht, die € 11.000,00 in Abzug zu bringen. Diese Reihenfolge ist für das 20 %-Ergebnis nicht ausschlaggebend, aber dann sehr wohl für die Anwendung der Einschleifregelung in Bezug auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, der ausschließlich in der Arbeitnehmerveranlagung Berücksichtigung findet.

Hinzu kommt, dass die Summe der laufenden Lohnsteuer aus der Pension (ohne Sonderzahlungen) für das gesamte Kalenderjahr möglicherweise € 262,80 beträgt (Annahme: Jänner bis Dezember 2020).

Dann müsste man sich ev. das AK-Ergebnis (Rechenweg etc.) genauer ansehen und da auch ein wenig Zeit hinein investieren. Vielleicht gibt es dort die eine oder andere Unwegbarkeit, die für die Differenz ausschlaggebend sein könnte (bei den Eingabeparametern).

Alles in allem muss im vorliegenden Fall wohl mit einer Nachzahlung von € 248,36 aus laufenden Bezügen sowie € 18,00 aus sonstigen Bezügen gerechnet werden, also in Summe mit € 266,36.

Beachten Sie bitte, dass meine Berechnungen sowie meine Antwort unverbindlich sind, weil man sich zur Fallvertiefung möglicherweise noch weitere Details ansehen müsste.

Weitere Fragen dazu oder ähnliche Fragen sind ev. in der Rubrik "Steuern" dieses Forums besser aufgehoben als in der Rubrik "Personalverrechnung / Arbeitsrecht".

Ich hoffe dennoch, dass ich Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen konnte.
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#3
Lieber Hr. Kurzböck,

vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.

Bei der Berechnung der 20% habe ich mich wohl irgendwo vertan. Wichtig war mir, dass mein Gedankengang und die Berechnung im Großen und Ganzen passt.

Da die Abweichung zum AK-Ergebnis doch höher war (der AK-Rechner stellt leider keinen Rechengang, sondern nur das Ergebnis zur Verfügung), wollte ich mich absichern.

Ob die Nachzahlung nur +/- ein paar Euro ausmacht, ist nicht so wichtig.

Vielen Dank noch einmal.

LG Mario
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