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Kurzarbeit und Kur
#1
Lieber Herr Kurzböck,

ich ersuche Sie um Hilfestellung betreffend ff Frage:

Mitarbeiter im Handel – Kurzarbeit von November 2020 bis März 2021. Ab 15.1.2021 muss er auf Kur für 3 Wochen. Grundsätzlich gilt ja - für Zeiträume, in denen die Arbeitsleistung ohne Krankenstand entfallen wäre (Ausfallstunden), erhält der Arbeitgeber weiterhin die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS.

Aufgrund Lockdowns wird im ganzen Jänner 2021 nicht gearbeitet, daher erfolgte auch keine Zeiteinteilung was der Mitarbeiter im Jänner zu arbeiten gehabt hätte. Können für die Zeit der Kur ab 15.1.2021, wo noch kein AUVA Ersatz vorliegt, Ausfallstunden zu 100 % beantragt werden oder wie ist hier vorzugehen. Wenn er nicht krank geworden wäre, käme es zu Ausfallstunden im vollem Ausmaß.

was darf als Ausfallstunden für den Zeitraum 15.1.-31.1.2021 dann als Ausfallstunde beantragt werden.

Vielen Dank im Voraus
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#2
Sie finden zu Ihrer Frage in meinem LV-Magazin WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 10/2020, auf der Seite 49 die für Ihr Problem relevanten Informationen.

Gibt es keine Diensteinteilung (ist auf gut Deutsch diese nicht möglich), dann liegen ausschließlich nur Ausfallstunden vor.
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#3
Lieber Herr Kurzböck,

vielen Dank und einen schönen Tag.
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