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KUA und Dienstnehmerkündigung
#1
Hallo

Kann jemand Auskunft geben, wie eine KUA Abrechnung mit dem AMS funktioniert, wenn ein Dienstnehmer in KUA selbst kündigt ?
Konkret:
Betrieb Gastro. DN kündigt selbst- Ende Dienstverhältnis 24.1. + 11 Tage Urlaubsersatzleistung

Wie rechnet man den DN mit dem AMS ab ?
Habe leider dazu nichts im Netz gefunden

LG Eric
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#2
Die Ausfallstunden können praktisch bis zum letzten arbeitsrechtlichen Tag geltend gemacht werden.

Dabei ist der Ausgangswert der Normalstunden auch (nur) bis zu diesem Tag fiktiv zu ermitteln (also jene NAZ, die man ohne Kurzarbeit hätte bzw. jene NAZ, die vor der Kurarbeit maßgeblich war).

Die Urlaubsersatzleistung ändert da nix daran.

Die Tatsache, dass jemand selber kündigt, ist auch eine anerkannte Begründung warum der Beschäftigtenstand sinkt.

Mehr kann ich von außen nicht erläuternd beitragen.
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#3
S.g. Hr. Kurzböck!
Danke für die rasche Antwort.
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