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Überlassung eines arbeitgebereigenen KFZ an Ehepartnerin – kein Sachbezug wegen Angeh
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Überlassung eines arbeitgebereigenen KFZ an Ehepartnerin – kein Sachbezug wegen Angehörigenmotivlage
 
VwGH Ra 2020/13/0036 vom 23. Oktober 2020
 
§ 15 EStG 1988
 
Das Erkenntnis des VwGH:
 
1.   Kommt es zur Gewährung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges nicht aufgrund des bestehenden Dienstverhältnisses, sondern nur als Folge eines Angehörigenverhältnisses (hier: der Ehepartnerin des Dienstgebers), so liegt kein steuerlich zu erfassender Arbeitslohn vor und somit auch kein steuerlicher Sachbezug
2.   Die Motive für die Gewährung einer Sachleistung können trotz Vorliegens eines Dienstverhältnisses nicht zur Gänze ausgeblendet werden.
3.   Wird der Veranlassungszusammenhang zwischen Leistung des Arbeitgebers (wie etwa Überlassung des arbeitgebereigenen KFZ) und Gegenleistung des Arbeitnehmers (Erbringung der Arbeitsleistung) durchbrochen, weil die Leistung des Arbeitgebers nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, sondern aus anderen Gründen erfolgt (wie etwa Vorteile, die der Dienstgeber im eigenbetrieblichen Interesse oder aufgrund einer persönlichen Beziehung zum Arbeitnehmer gewährt), ist diese Leistung nicht als Arbeitslohn einzustufen.
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