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Umsatzersatz Ertragsteuer
#1
In welchem Jahr ist der Umsatzersatz ertragsteuerlich zu berücksichtigen?
In dem Jahr, in dem er zugeflossen ist?
Oder ist hier auch abzugrenzen - also bei einem §5 Ermittler im Jahr 2020 zu berücksichtigen, und bei einem §4(3) Ermittler im Jahr 2021 wenn der Zufluss 2021 war?
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#2
hmmm..... ja das ist so ein Thema
Einerseits gibt es ja den § 19 ESTG zeitliche Zuordnung von Einnahmen

Insbesondere wird das beim Fixkostenzuschuss (hier müssen ja die Aufwände neutralisiert werden) und beim Umsatzersatz interessant.
Würde aber meinen, dass diese beiden Vergütungen in das Entstehungsjahr gehören.
Bin mir aber auch noch nich ganz schlüssig bzw. habe ich mich bis jetzt noch nicht damit auseinander gesetzt.

LG
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#3
Ja, hatte dazu vorige Woche ein Seminar.
Auch hier wurde erklärt, dass diese Zuschüsse in das Jahr gehören, für welche sie sind (auch beim EA-Rechner).
Aber vielleicht gibt es hier noch Änderungen (z.B. Wartungserlass).
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#4
(10.02.2021, 13:01)Silvia schrieb: In welchem Jahr ist der Umsatzersatz ertragsteuerlich zu berücksichtigen?
In dem Jahr, in dem er zugeflossen ist?
Oder ist hier auch abzugrenzen - also bei einem §5 Ermittler im Jahr 2020 zu berücksichtigen, und bei einem §4(3) Ermittler im Jahr 2021 wenn der Zufluss 2021 war?
Ich hatte vorige Woche ein WKO Seminar, da wurde gesagt der Lockdown Umsatzersatz gehört auch bei E-A-R ins Jahr 2020
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#5
Umsatzersatz betreffend 2020 gehöhren ertragssteuerlich ins Jahr 2020
auch wenn sie erst 2021 zugeflossen sind

lg
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