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Kommanditist/innen sind keine steuerlichen Dienstnehmer/innen
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Kommanditist/innen sind keine steuerlichen Dienstnehmer/innen
 
BFG RV/7101120/2020 vom 25. Juni 2020
§ 23 EStG 1988
 
So entschied des BFG:
 
Auch wenn das Rechtsverhältnis, aufgrund dessen der Kommanditist gegenüber der KG tätig wird, zivilrechtlich (oder sozialversicherungsrechtlich) als Arbeitsverhältnis anzusehen ist, führen die Arbeitsvergütungen nicht zu Einkünften aus einem Dienstverhältnis i. S. d. § 25 Abs.1 iVm § 47 EStG 1988 sondern sind als solche aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren (VwGH 21.02.1990, 89/13/0060).
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