01.03.2021, 14:15
Eventuell muss man aufpassen, wenn durchschn. Überstunden in die Rückstellungen einbezogen werden (zB 12 Monatsschnitt). Hier müsste man die Zeit der Kurzarbeit für die Berechnung ausklammern.
Wird im SWK 35/20 thematisiert: Potenzielle Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Bilanzierung von Personalrückstellungen.
Wird im SWK 35/20 thematisiert: Potenzielle Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Bilanzierung von Personalrückstellungen.