Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aushilfskraft
#1
ein Unternehmer (Fliesenleger) würde einen Dienstnehmer beschäftigen, der hin und wieder an Wochenenden zu Baustellen mitfährt

dieser Dienstnehmer hat ein Dienstverhältnis (40 Std) bei einem anderen Arbeitgeber - (bzgl. Zusage des AG über ein DV nebenbei ist natürlich abzuklären)

wenn der geringfügige Dienstnehmer "Aushilfskraft" nur hin und wieder an einem Samstag tätig wird, würdet ihr dem Klienten raten, dass er den DN immer an- und abmeldet oder könnte man das DV durchlaufen lassen und die tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen?

danke
Zitieren
#2
wäre das nicht der klassische Fall für "Fallweise Beschäftigt" ?
Zitieren
#3
Das ist mE egal, wenn insgesamt im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird.
Sollte dies der Fall sein, wäre aus Sicht des AG wohl die tageweise Anmeldung als fallweise Beschäftigter günstiger aus AN-Sicht die durchgehende Anmeldung
Zitieren
#4
Bei "hin und wieder am Samstag" würde ich keine normale Beschäftigung nehmen.
Sollte der DN nicht ohnehin in der HB sein, bekommt der AN bei Geringf.Besch. (auch bei Fallweise) meines Wissens eh' eine "Rechnung" von der ÖGK im Jahr danach ...
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste