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Vorsicht vor Fahrgemeinschaften mit eigenem PKW – bei Unfall auf abholbedingtem Umweg
#1
Vorsicht vor Fahrgemeinschaften mit eigenem PKW – bei Unfall auf abholbedingtem Umweg keine Werbungskosten
 
BFG RV/5100037/2019 vom 17. November 2020
§ 16 Abs. 1 EStG 1988
 
So entschied des BFG:
 
1.   Fuhr ein Arbeitnehmer mit dem PKW zu seiner Arbeitsstätte und machte er dabei einen Umweg, um einen Arbeitskollegen mitzunehmen (Fahrgemeinschaft) und passierte auf diesem Umweg dann ein Verkehrsunfall (kurz vor der Wohnung des Arbeitskollegen), so können die damit verbundenen Reparaturkosten NICHT als Werbungskosten geltend gemacht werden.
2.   Im vorliegenden Fall gab es in Bezug auf die Fahrt keinen Veranlassungszusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit, sondern „nur“ mit jener des Kollegen, den er abgeholt hatte.
 
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